Umzug bei Pflegebedürftigkeit: So sichert Ihnen die Pflegekasse bis zu 4.180 € Zuschuss
Ein Umzug im Zusammenhang mit Pflegebedürftigkeit ist oft emotional, organisatorisch und finanziell eine große Herausforderung. Doch viele Betroffene wissen nicht: Die Pflegekasse kann Ihren Umzug mit bis zu 4.180 Euro bezuschussen.
Mit der richtigen Begründung und einem korrekt gestellten Antrag haben Sie gute Chancen auf finanzielle Unterstützung – und wir zeigen Ihnen, wie das gelingt.
Wer hat Anspruch auf einen Umzugskostenzuschuss?
Sobald ein anerkannter Pflegegrad vorliegt, können unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse für einen Umzug beantragt werden. Grundlage ist § 40 Abs. 4 SGB XI.
Wichtig ist:
Der Umzug muss dazu dienen, die Selbstständigkeit zu erhalten oder die häusliche Pflege zu erleichtern.
Gefördert werden unter anderem:
✔ Umzug in eine barrierefreie oder altersgerechte Wohnung
✔ Umzug von einer oberen Etage ins Erdgeschoss
✔ Umzug näher zu Kindern oder pflegenden Angehörigen
✔ Umzug in Betreutes Wohnen oder eine Senioren-WG
✔ Umzug vom Land in die Stadt, um bessere Versorgungsmöglichkeiten zu nutzen
Nicht gefördert werden Umzüge in vollstationäre Pflegeheime.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Pflegekasse übernimmt bis zu 4.180 Euro pro pflegebedürftiger Person.
Leben mehrere Pflegebedürftige im selben Haushalt, kann sich der Zuschuss entsprechend erhöhen.
Erstattet werden beispielsweise:
Kosten für ein Umzugsunternehmen
Mietkosten für einen LKW bei Eigenumzug
Umzugsmaterial wie Kartons oder Verpackungsmaterial
Nachweisbare Ausgaben im direkten Zusammenhang mit dem Umzug
Dieser Zuschuss ist keine Seltenheit – er wird jedoch viel zu selten beantragt.
Wann übernimmt die Pflegekasse die Kosten?
Die zentrale Voraussetzung lautet:
Die neue Wohnung muss besser auf die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person abgestimmt sein.
Das bedeutet beispielsweise:
Barrierefreier Zugang
Platz für Pflegehilfsmittel
Bessere Erreichbarkeit für ambulante Pflegedienste
Entlastung für pflegende Angehörige
Ziel ist es, die Pflege zu Hause langfristig zu ermöglichen oder deutlich zu erleichtern.
Kann man den Zuschuss auch nachträglich beantragen?
Ja – auch wenn der Umzug bereits erfolgt ist, kann eine rückwirkende Antragstellung möglich sein.
Allerdings ist eine saubere und gut begründete Argumentation entscheidend. Mit der richtigen fachlichen Unterstützung können Sie sich auch im Nachhinein noch bis zu 4.180 Euro sichern.
Pflegegrad 1, 2 oder höher – was gilt?
Der Zuschuss kann grundsätzlich bei allen anerkannten Pflegegraden beantragt werden.
Je höher der Pflegegrad, desto besser lässt sich der notwendige Umzug meist begründen.
Wir prüfen für Sie:
Ob Anspruch besteht
Welche Argumentation sinnvoll ist
Welche Unterlagen benötigt werden
Wie hoch Ihr möglicher Zuschuss ausfällt
Warum viele Anträge scheitern
Viele Betroffene verzichten auf den Zuschuss, weil:
sie die Leistung nicht kennen
sie unsicher sind, ob sie Anspruch haben
sie Angst vor komplizierten Formularen haben
Dabei ist der Anspruch gesetzlich geregelt – entscheidend ist nur, ihn korrekt durchzusetzen.
Unser Service für Sie
Wir prüfen kostenlos und unverbindlich:
Besteht grundsätzlich ein Anspruch?
Wie hoch kann der Zuschuss ausfallen?
Lohnt sich eine Antragstellung – auch rückwirkend?
Auf Wunsch übernehmen wir für Sie:
✔ Die komplette Antragstellung
✔ Die Kommunikation mit der Pflegekasse
✔ Die fachliche Begründung
✔ Die Durchsetzung Ihres Anspruchs
Für Sie ist das Verfahren unkompliziert und ohne Risiko.
Fazit
Ein pflegebedingter Umzug muss keine zusätzliche finanzielle Belastung sein. Die Pflegekasse stellt bis zu 4.180 Euro zur Verfügung – Sie müssen sie nur beantragen.
Nutzen Sie diese Chance.
Lassen Sie sich beraten und sichern Sie sich den Zuschuss, der Ihnen zusteht.
👉 Vereinbaren Sie jetzt Ihr kostenfreies Beratungsgespräch.
