Umzug bei Pflegebedürftigkeit: So sichert Ihnen die Pflegekasse bis zu 4.180 € Zuschuss

Ein Umzug im Zusammenhang mit Pflegebedürftigkeit ist oft emotional, organisatorisch und finanziell eine große Herausforderung. Doch viele Betroffene wissen nicht: Die Pflegekasse kann Ihren Umzug mit bis zu 4.180 Euro bezuschussen.

Mit der richtigen Begründung und einem korrekt gestellten Antrag haben Sie gute Chancen auf finanzielle Unterstützung – und wir zeigen Ihnen, wie das gelingt.

Wer hat Anspruch auf einen Umzugskostenzuschuss?

Sobald ein anerkannter Pflegegrad vorliegt, können unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse für einen Umzug beantragt werden. Grundlage ist § 40 Abs. 4 SGB XI.

Wichtig ist:
Der Umzug muss dazu dienen, die Selbstständigkeit zu erhalten oder die häusliche Pflege zu erleichtern.

Gefördert werden unter anderem:

✔ Umzug in eine barrierefreie oder altersgerechte Wohnung
✔ Umzug von einer oberen Etage ins Erdgeschoss
✔ Umzug näher zu Kindern oder pflegenden Angehörigen
✔ Umzug in Betreutes Wohnen oder eine Senioren-WG
✔ Umzug vom Land in die Stadt, um bessere Versorgungsmöglichkeiten zu nutzen

Nicht gefördert werden Umzüge in vollstationäre Pflegeheime.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Die Pflegekasse übernimmt bis zu 4.180 Euro pro pflegebedürftiger Person.
Leben mehrere Pflegebedürftige im selben Haushalt, kann sich der Zuschuss entsprechend erhöhen.

Erstattet werden beispielsweise:

Kosten für ein Umzugsunternehmen

Mietkosten für einen LKW bei Eigenumzug

Umzugsmaterial wie Kartons oder Verpackungsmaterial

Nachweisbare Ausgaben im direkten Zusammenhang mit dem Umzug

Dieser Zuschuss ist keine Seltenheit – er wird jedoch viel zu selten beantragt.

Wann übernimmt die Pflegekasse die Kosten?

Die zentrale Voraussetzung lautet:
Die neue Wohnung muss besser auf die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person abgestimmt sein.

Das bedeutet beispielsweise:

Barrierefreier Zugang

Platz für Pflegehilfsmittel

Bessere Erreichbarkeit für ambulante Pflegedienste

Entlastung für pflegende Angehörige

Ziel ist es, die Pflege zu Hause langfristig zu ermöglichen oder deutlich zu erleichtern.

Kann man den Zuschuss auch nachträglich beantragen?

Ja – auch wenn der Umzug bereits erfolgt ist, kann eine rückwirkende Antragstellung möglich sein.

Allerdings ist eine saubere und gut begründete Argumentation entscheidend. Mit der richtigen fachlichen Unterstützung können Sie sich auch im Nachhinein noch bis zu 4.180 Euro sichern.

Pflegegrad 1, 2 oder höher – was gilt?

Der Zuschuss kann grundsätzlich bei allen anerkannten Pflegegraden beantragt werden.
Je höher der Pflegegrad, desto besser lässt sich der notwendige Umzug meist begründen.

Wir prüfen für Sie:

Ob Anspruch besteht

Welche Argumentation sinnvoll ist

Welche Unterlagen benötigt werden

Wie hoch Ihr möglicher Zuschuss ausfällt

Warum viele Anträge scheitern

Viele Betroffene verzichten auf den Zuschuss, weil:

sie die Leistung nicht kennen

sie unsicher sind, ob sie Anspruch haben

sie Angst vor komplizierten Formularen haben

Dabei ist der Anspruch gesetzlich geregelt – entscheidend ist nur, ihn korrekt durchzusetzen.

Unser Service für Sie

Wir prüfen kostenlos und unverbindlich:

Besteht grundsätzlich ein Anspruch?

Wie hoch kann der Zuschuss ausfallen?

Lohnt sich eine Antragstellung – auch rückwirkend?

Auf Wunsch übernehmen wir für Sie:

✔ Die komplette Antragstellung
✔ Die Kommunikation mit der Pflegekasse
✔ Die fachliche Begründung
✔ Die Durchsetzung Ihres Anspruchs

Für Sie ist das Verfahren unkompliziert und ohne Risiko.

Fazit

Ein pflegebedingter Umzug muss keine zusätzliche finanzielle Belastung sein. Die Pflegekasse stellt bis zu 4.180 Euro zur Verfügung – Sie müssen sie nur beantragen.

Nutzen Sie diese Chance.
Lassen Sie sich beraten und sichern Sie sich den Zuschuss, der Ihnen zusteht.

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