Unser Service

Sie suchen einen zuverlässigen Partner für Ihre Haushaltsauflösung, Entrümpelung oder Umzugsarbeiten?

Bei Haushaltsauflösung Kevin Entrümpelung & Seniorenumzüge bin ich der richtige Ansprechpartner! Ich kümmere mich um Ihre gesamte Haushaltsauflösung – vom Dachboden bis zum Keller, in der Wohnung oder im ganzen Haus. Ich übernehme alles, damit Sie sich um nichts kümmern müssen!
Ich arbeite in Schalksmühle und Umgebung sowie im gesamten Märkischen Kreis.

Ob groß, ob klein – Kevin räumt’s fein.

Kontaktieren Sie mich noch heute für ein unverbindliches Angebot!
Ich freue mich, Ihnen zu helfen und für Ordnung zu sorgen!

Meine Leistungen:

Auflösung

Komplette Haushaltsauflösungen: Vom Dachboden bis zum Keller, in der ganzen Wohnung oder dem ganzen Haus – ich räume alles für Sie.

Auflösung

Entrümpelung

Entrümpelung von Wohnungen, Kellern und Dachböden

Entrümpelung

Seniorenumzüge

Speziell auf die Bedürfnisse von Senioren ausgerichtet.

Seniorenumzüge

Abbrucharbeiten

Kleinere Abbrucharbeiten

Abbrucharbeiten

Abtransport und Entsorgung

Ich kümmere mich um die fachgerechte Entsorgung der Materialien.
Nachhaltigkeit: Ihre Materialien werden umweltgerecht entsorgt.

Abtransport und Entsorgung

Faire Preise

Faire Preise: Ich biete transparente, faire Preise ohne versteckte Kosten.

Faire Preise

Rufen sie mich gerne an

24h erreichbar:
01779658299

FAQs

Hier einige Fragen und Antworten, die wir Ihnen gerne Beantworten.

  • Haben Sie Fragen? Wir sind für Sie

    Wir wissen, dass Vertrauen der Schlüssel zu jeder erfolgreichen Zusammenarbeit ist. Sollten Sie also noch Bedenken oder Fragen haben, nehmen wir uns gerne Zeit für ein persönliches Gespräch. Ob telefonisch, per E-Mail oder vor Ort – wir beantworten Ihnen alles, was Ihnen wichtig ist, und sorgen dafür, dass Sie sich rundum sicher fühlen.

  • Ich bin Pflegebedürftig, was kann ich tun ?

    Umzug bei Pflegebedürftigkeit: So sichert Ihnen die Pflegekasse bis zu 4.180 € Zuschuss

    Ein Umzug im Zusammenhang mit Pflegebedürftigkeit ist oft emotional, organisatorisch und finanziell eine große Herausforderung. Doch viele Betroffene wissen nicht: Die Pflegekasse kann Ihren Umzug mit bis zu 4.180 Euro bezuschussen.

    Mit der richtigen Begründung und einem korrekt gestellten Antrag haben Sie gute Chancen auf finanzielle Unterstützung – und wir zeigen Ihnen, wie das gelingt.

    Wer hat Anspruch auf einen Umzugskostenzuschuss?

    Sobald ein anerkannter Pflegegrad vorliegt, können unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse für einen Umzug beantragt werden. Grundlage ist § 40 Abs. 4 SGB XI.

    Wichtig ist:
    Der Umzug muss dazu dienen, die Selbstständigkeit zu erhalten oder die häusliche Pflege zu erleichtern.

    Gefördert werden unter anderem:

    ✔ Umzug in eine barrierefreie oder altersgerechte Wohnung
    ✔ Umzug von einer oberen Etage ins Erdgeschoss
    ✔ Umzug näher zu Kindern oder pflegenden Angehörigen
    ✔ Umzug in Betreutes Wohnen oder eine Senioren-WG
    ✔ Umzug vom Land in die Stadt, um bessere Versorgungsmöglichkeiten zu nutzen

    Nicht gefördert werden Umzüge in vollstationäre Pflegeheime.

    Wie hoch ist der Zuschuss?

    Die Pflegekasse übernimmt bis zu 4.180 Euro pro pflegebedürftiger Person.
    Leben mehrere Pflegebedürftige im selben Haushalt, kann sich der Zuschuss entsprechend erhöhen.

    Erstattet werden beispielsweise:

    Kosten für ein Umzugsunternehmen

    Mietkosten für einen LKW bei Eigenumzug

    Umzugsmaterial wie Kartons oder Verpackungsmaterial

    Nachweisbare Ausgaben im direkten Zusammenhang mit dem Umzug

    Dieser Zuschuss ist keine Seltenheit – er wird jedoch viel zu selten beantragt.

    Wann übernimmt die Pflegekasse die Kosten?

    Die zentrale Voraussetzung lautet:
    Die neue Wohnung muss besser auf die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person abgestimmt sein.

    Das bedeutet beispielsweise:

    Barrierefreier Zugang

    Platz für Pflegehilfsmittel

    Bessere Erreichbarkeit für ambulante Pflegedienste

    Entlastung für pflegende Angehörige

    Ziel ist es, die Pflege zu Hause langfristig zu ermöglichen oder deutlich zu erleichtern.

    Kann man den Zuschuss auch nachträglich beantragen?

    Ja – auch wenn der Umzug bereits erfolgt ist, kann eine rückwirkende Antragstellung möglich sein.

    Allerdings ist eine saubere und gut begründete Argumentation entscheidend. Mit der richtigen fachlichen Unterstützung können Sie sich auch im Nachhinein noch bis zu 4.180 Euro sichern.

    Pflegegrad 1, 2 oder höher – was gilt?

    Der Zuschuss kann grundsätzlich bei allen anerkannten Pflegegraden beantragt werden.
    Je höher der Pflegegrad, desto besser lässt sich der notwendige Umzug meist begründen.

    Wir prüfen für Sie:

    Ob Anspruch besteht

    Welche Argumentation sinnvoll ist

    Welche Unterlagen benötigt werden

    Wie hoch Ihr möglicher Zuschuss ausfällt

    Warum viele Anträge scheitern

    Viele Betroffene verzichten auf den Zuschuss, weil:

    sie die Leistung nicht kennen

    sie unsicher sind, ob sie Anspruch haben

    sie Angst vor komplizierten Formularen haben

    Dabei ist der Anspruch gesetzlich geregelt – entscheidend ist nur, ihn korrekt durchzusetzen.

    Unser Service für Sie

    Wir prüfen kostenlos und unverbindlich:

    Besteht grundsätzlich ein Anspruch?

    Wie hoch kann der Zuschuss ausfallen?

    Lohnt sich eine Antragstellung – auch rückwirkend?

    Auf Wunsch übernehmen wir für Sie:

    ✔ Die komplette Antragstellung
    ✔ Die Kommunikation mit der Pflegekasse
    ✔ Die fachliche Begründung
    ✔ Die Durchsetzung Ihres Anspruchs

    Für Sie ist das Verfahren unkompliziert und ohne Risiko.

    Fazit

    Ein pflegebedingter Umzug muss keine zusätzliche finanzielle Belastung sein. Die Pflegekasse stellt bis zu 4.180 Euro zur Verfügung – Sie müssen sie nur beantragen.

    Nutzen Sie diese Chance.
    Lassen Sie sich beraten und sichern Sie sich den Zuschuss, der Ihnen zusteht.

    👉 Vereinbaren Sie jetzt Ihr kostenfreies Beratungsgespräch.

    Nutzen sie unser Kontakt Formular oder Rufen sie uns an.



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